Die Besucher einer Betriebstätte oder einer Veranstaltung sind im Normalfall ortsunkundige Personen, denen betriebsinterne Abläufe fremd sind. Sie kennen weder mögliche Gefährdungen, noch das Verhalten im Notfall oder bei einer Betriebsstörung. Darum liegt es grundsätzlich in der Verantwortung eines Betreibers, dass seine Betriebstätte für Besucher sicher ist. Gehört zum Regelbetrieb ein hohes Besucheraufkommen, wie bei Veranstaltungen oder in Kaufhäusern, steigt erwartungsgemäß auch das Risikopotential.
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